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09.08.2023 – Guten Tag liebe Vermögensgeschützten und die, die es noch werden wollen,

„Hören sie auf, bitte, weitere Einsprüche einzulegen!“

Mit diesen Worten war am 06.08.2023 im NDR der Vorsitzende der Steuergewerkschaft klagend zu vernehmen. Florian Köbler, der Chef der Gewerkschaft der Finanzbeamten und -angestellten beklagte mit diesem Apell, der sich wie ein Notruf aus den Finanzämtern interpretieren ließ, über mehr als drei Millionen Einsprüche gegen die neue Grundsteuer. Weitere 30 Millionen könnten folgen, denn so viel Haus- und Wohnungseigentümer sind in Deutschlands Grundbüchern erfasst. Dies bedeute, dass sämtliche Einsprüche bei den Finanzämtern landen und dort bearbeitet werden müssten. Das brächte die Finanzämter ans Limit. Selbst hochqualifizierte Prüfer und Steuerfahnder bearbeiten derzeit Einsprüche zur Grundsteuer. Und fuhr dann in seinem Statement fort: „Das ist vollkommen sinnlos. Kein Verfassungs-gericht in Deutschland würde den Einsprüchen stattgeben, weil es Städte und Kommunen direkt in die Pleite führen würde.“ Spätestens hier stellt sich mir die Frage, wieso würde die Ablehnung der Grundsteuerreform zur Insolvenz unserer Städte und Gemeinden führen? Gab es doch das Regierungsversprechen, dass die Reform aufkommensneutral, also ohne Mehrbelastung der Bürger, durchgeführt wird! Handelt es sich hier einmal mehr um einen Regierungsversprecher?

Bereits jetzt erhalten Steuerpflichtige geänderte Grundsteuer-bescheide mit teils horrenden neuen Forderungen.

Ob die Steuer rechtswidrig oder rechtswirksam ist, wird in letzter Instanz vom Verfassungsgericht entschieden. Da Sie nicht wissen, welcher Betrag auf Sie zu kommt, müssen Sie jetzt tätig werden. Wer keinen Einspruch einlegt, hat gegen den Bescheid in zwei Jahren keine Chance mehr, so die renommierte Steuerkanzlei Tax Pro. Nur wer jetzt tätig wird, hält sich die Türen für einen späteren Widerspruch offen! Im Übrigen hat Tax Pro eine Idee, wie überlastete Finanzämter zu ihrer normalen Tätigkeit (das Steueraufkommen gerecht zu verteilen) zurückfinden würden: „Lassen sie die Verfahren ruhen. Legen sie die Einsprüche in die wortwörtliche Schublade und warten sie ab, wie das Verfassungs-gericht entscheidet.“

Zur Erinnerung an Herrn Köbler die Information, dass für jeden Steuerzahler in Deutschland im Grundgesetz eine „Rechtsweg-Garantie“ festgeschrieben ist.

Von weiteren Informationen und ehrlichen Antworten auf Ihre Fragen zu diesem und allen sonstigen Themen der Finanzwirtschaftswelt (s.u.), sind Sie nur einen Telefonanruf (0 41 31 – 5 44 11) oder eine E-Mail (info@bretvers.de) entfernt.

Mit besten Grüßen
Ihr
Michael H. Bretschneider
Versicherungs- u. Finanzmakler (IHK)
Vermögenssicherung
Lebens- u. Ruhestandsplaner (HLA)
Sachwertexperte (CMT)

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