Negativzinsen und Verwahrentgelte – Update

22.11.2021 – Wer sich in Suchmaschinen über die Begriffe „Negativzinsen“ oder „Verwahrentgelte“ schlau machen will, wird unweigerlich auf jüngste Gerichtsurteile stoßen. Um einer weiteren Verunsicherung vorzubeugen: Nach und nach werden sich die BürgerInnen an Inflationsraten jenseits von 10%, sicherlich aber von 5% gewöhnen müssen.

Bei derart hohen Kaufkraftverlusten (in sieben Jahren ist das Ersparte nur noch die Hälfte wert!!!) spielen Negativzinsen oder „Verwahrentgelte“ nur noch eine untergeordnete Rolle. Hier bedarf es einer inflationsneutralen mobilen Sicherung der Spareinlagen und Vermögenswerte, die jederzeit verfügbar ist.

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