Langsam lüftet sich der Vorhang

05.05.2024 – Es ist nicht mehr fünf vor zwölf, sondern zehn nach eins!!!

Seit Anfang dieses Jahres ist die Einführung des europäischen Vermögensregisters quasi beschlossene Sache.
Einer ordentlichen demokratischen Abstimmung mit anschließender Inkraftsetzung bedarf es nicht mehr. Der „Eingangsstempel“ in Brüssel hat die erforderliche Rechtskraft dieses „Gesetz“ zu aktivieren. Die zuständige „Allmachts-Behörde AMLA, zur „Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung und Schwarzgeld“, wird in Frankfurt gerade neu aufgebaut und über 5.000 hochqualifizierte und hochdotierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten bereits ihre Bezüge.
Bei allem, was sich seit 2008/2009 entwickelt hat, sind folgende Szenarien möglich.

Jeder EU-Bürge(r), persönlich oder juristisch, hat unter Androhung hoher Strafen, sein gesamtes Vermögen offenzulegen. Vielleicht wird man eine Freibetragsgrenze von 100.000 oder 200.000 Euro zulassen, die jederzeit nach unten korrigiert werden kann. Dann wird man den „Armen“ (Menschen mit weniger als fünf Millionen Vermögen!) erklären, dass eine Umverteilung der Vermögen zwingend erforderlich ist, um die EU, den Euro, die BRD, der, die, das… zu retten. Die „Reichen“ animiert das nicht zur Revolution, wenn sie beispielsweise 1% ihres Vermögens jenseits von 5 Millionen Euro zum Ausgleich des Haushaltes abführen müssen. Linke, Ganz-Linke, Mittel-Linke und Halb-Linke würden lautstark applaudieren, denn dieser Geldsegen käme auch der finanziell schlechter gestellten Bevölkerungsschicht zugute. Hier gilt selbstverständlich ebenfalls das Procedere, wenn sich bei 1% ab 5 Mio. niemand auflehnt, wird es bei 2% ab 2 Millionen nicht anders sein.

Die Einführung des Retail-Euros, der digitalen Währung für jeden, steht ebenfalls in den Startlöchern. Mit diesem digitalen EU-Zentralbank-Geld ist die totale Kontrolle der Bürgerinnen und Bürger über Zeit und Raum (nach chinesischem Muster!) durchführbar. Auf eine Zweigleisigkeit, parallel zum analogen Euro, werden wir uns einstellen müssen. Ein Umtauschangebot, dem man nicht widerstehen kann (für 90 alte Euros, gibt es 100 neue), wird uns den Digital-Euro schmackhaft machen. Natürlich nur kurzfristig, dann wird man die Vorzeichen wechseln und für 100 alte werden nur noch 90 neue Währungseinheiten gutgeschrieben!

Nach der letzten Volkszählung, Zensus 2022 (die Ergebnisse werden im Sommer dieses Jahres veröffentlicht), bei der hauptsächlich Wohnverhältnisse offengelegt werden mussten, ist es leicht vorstellbar und müsste jedem klar sein, unser, von Politikerinnen und Politikern fast jeder Partei, sehr geschätztes und seit 1952 nie für ungültig erklärtes, Lastenausgleichsgesetz zu aktivieren. Wir erinnern uns: 1952 verabschiedet mit Gültigkeitsbeginn 1948, damit pfiffige Immobilienbesitzer, die den Wert ihrer Immobilien durch Hypothekenbelastung reduzieren wollten, zusätzlich zur Kasse gebeten werden konnten. So wurden Sicherungshypotheken teilweise bis zum halben Immobilienwert ins Grundbuch eingetragen, die im vierteljährlichen Turnus über 30 Jahre getilgt werden mussten. Einige Parameter des Ablaufs von 1952 wurden bereits modifiziert, andere sind sehr schnell anzupassen, um Geld in die Staatskassen zu spülen. Denn es gilt ein Defizit von knapp drei Billionen Euro (offizielle Darstellung) bis über 18 Billionen (vorsichtige Schätzung anerkannter Wirtschaftswissenschaftler, die die bereits eingegangenen Verpflichtungen und Verbindlichkeiten berücksichtigen). Die Ursprungsform des Gesetzes sah u.a. eine Entschädigung deutscher Kriegsopfer vor. Im Dezember 2019 wurde dieses Gesetz zuletzt geändert, indem die Kriegsopfer-entschädigung durch Sozialopfer (Impfopfer und Opfer des DDR-Regimes) ersetzt wurden. Die Erweiterung, bzw. Konzentration auf diese beiden Personenkreise sind sicher sinnvoll, denn bekanntermaßen sind viele Opfer durch Folter und Terror des SED-Regimes zu beklagen. Ebenso bestätigt das RKI eine dramatische Entwicklung der gemeldeten Impfschäden von zurzeit 3,6 Millionen Fällen, von denen seit 2021 452 Personen eine Entschädigung zugesprochen wurde. Zur Erinnerung: In den letzten siebzig Jahren meldete das Robert-Koch-Institut insgesamt170 Impfschäden!

Ein gängiges Szenario könnte sein: Ich habe mit dreißig mein Häuschen gekauft (dieses Beispiel funktioniert genauso mit meinem Zehn-Familien-Mietshaus), über 30 Jahre brav meine Hypothekenraten bezahlt und letztendlich, nach 10-jähriger Nullzinspolitik, reduzierter Darlehensverzinsung mit verlängerter Laufzeit und einigen Modernisierungsdarlehen, noch nicht komplett getilgt habe. Jetzt, als Ruheständler mit einer Rente, die nicht mal die Hälfte meines letzten Nettogehalts ausmacht – davon aber 900,- Euro für meine Krankenversicherung monatlich fällig sind, trägt man mir 50% des (jetzt neuen, viel höheren) Immobilienwertes als Sicherungshypothek ein. Großzügigerweise wurden die 50% erst nach Abzug des „Freibetrages“ von 30.000,- Euro berechnet.
In dreißig Jahren bin ich hundert! Meine Banken sind nach BASEL III und dem Ende der „Schonfrist“ (11. März 2024) verpflichtet, Bonitäts- und Solvenz-Prüfungen vorzunehmen und bestehende Darlehen, schon aufgrund des Alters, und trotz längerer Zinsbindung, zu kündigen, Zwangsmaßnahmen einzuleiten (Privatinsolvenz!) und zu vollstrecken.
Ab dann gilt das Insolvenzrecht!
Der Insolvenzverwalter hat sich nicht mehr an bestehende Eintragungen (Wohnrecht etc.) zu halten. Teilweise ist er berechtigt, Eintragungen von vor zehn Jahren, rückabzuwickeln. Er muss im Sinne der Gläubiger handeln und vollstrecken!

Haben sie vorgesorgt? …es ist zehn nach eins!!!

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