Will Bremen den Lastenausgleich?

29.06.2023 – bretvers-Finanz informiert:

In Bremen ist der Lastenausgleich heimlich zur Tagesordnung geworden. Der Lastenausgleich mutet wie ein Relikt aus vergangenen Zeiten an. Nach dem zweiten Weltkrieg wurden Kriegsopfer von staatlicher Seite über eine Vermögensabgabe von denjenigen, die ihr Vermögen retten konnten oder von Zerstörung verschont blieben, entschädigt. Diese Maßnahme könnte nun wieder aktiv aufgegriffen werden, denn die SPD fordert bereits seit Jahren einen erneuten Lastenausgleich.

Am 17.04.2020 gab es in den Medien Meldungen darüber, dass Ex. SPD-Chef Sigmar Gabriel für eine Vermögensabgabe in Form eines Lastenausgleichs plädiert. Die Begründung damals war finanzielle Mehrausgaben des Staates wegen der Corona-Krise: „Ich glaube, wir stehen vor einer dramatischen Entwicklung in unserer Wirtschaft. Unsere Eltern und Großeltern haben schon einmal eine Lösung finden müssen – die nannten wir Lastenausgleich. Es kann schon sein, dass es zu einem solchen Lastenausgleich kommen wird.“ So Gabriel in der „Bild“.

Die Debatte über ein solches Modell sei notwendig. Auch, weil zu erwarten sei, dass Deutschland mit einem gigantischen Schuldenberg in die Zukunft gehen werde, gleichzeitig aber auch Aufgaben vor sich habe, die viel Geld erforderten. „Meine Angst ist, dass wir dann all das vergessen, was wir jetzt gesagt haben: Über die Notwendigkeit Pflegekräfte besser zu bezahlen, oder mehr Menschen in der Pflege zu beschäftigen. Dass wir das vergessen und dann auf einmal wieder bei sozialen Kürzungen landen, weil wir sonst nicht wissen, wie wir es schaffen sollen.“

Seither flammt dieses Thema immer wieder in Diskussionen der Politik auf. SPD, Grüne und Linke scheinen sich in diesem Punkt einig zu sein, dass die Deutschen zu viel Vermögen haben und dass dieses lieber zur Aufbesserung des Staatshaushaltes dienen sollte.

Seither brodeln im Internet regelmäßig Diskussionen auf, ob die Gesetzesänderung vom 12.12.2019, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt I, Seite 2652 (Nr. 50) des Lastenausgleichsgesetzes die Vorbereitung dessen ist, was Sigmar Gabriel herbeisehnte. Faktenchecker tun ihr Bestes, das Thema herunterzuspielen. Doch die Sachlage sieht ziemlich eindeutig aus. Im Gesetzestext wurde die Begründung für einen Lastenausgleich von „Kriegsopferfürsorge“ auf „soziale Entschädigung“ angepasst.

Außerdem wurde der wissenschaftliche Dienst des Bundestages beauftragt, die Verfassungsmäßigkeit einer Vermögensabgabe zu prüfen (nachlesbar in der Arbeit vom 09.04.2020, AZ: WD 4 – 3000 – 041/20 und in Ausarbeitung vom 29.09.2022, AZ. WD 4 – 3000 – 090/22).

Die Änderung des Lastenausgleichsgesetzes wurde bereits zu geltendem Recht und tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Man könnte diese Dinge als Zufälle abtun, wenn es da nicht das Wahlprogramm der SPD Bremen gäbe, die erst kürzlich bei der Wahl die Mehrheit für sich gewann. In ihrem Zukunftsprogramm 2023 – 2027 heißt es auf Seite 185 unter Punkt 15.3 Steuern, Zitat: „Durch die Corona-Krise und den Krieg in der Ukraine ist zudem ein weiterer drängender Handlungsbedarf entstanden. Während viele Menschen Einnahmeeinbußen erlitten oder durch erhöhte Preise und Ausgaben spürbare Mehrbelastungen zu tragen haben, sind andere – relativ zu ihrem Einkommen und Lebensstandard – durch die Krisen kaum belastet worden. Manche Unternehmen haben durch die Krisen sogar außerordentlich profitiert und einige von ihnen haben sich sogar mittels ihrer Marktmacht an ihnen in einer empörenden Weise leistungslos bereichert.

Wir halten es daher für geboten, dass ein Lastenausgleich vorgenommen wird, ähnlich dem, wie er nach den großen Verwerfungen durch den Zweiten Weltkrieg in den frühen Jahren der Bundesrepublik vorgenommen wurde.“ Zitat Ende.

Erfahrungsgemäß geschehen solche Sachverhalte nicht grundlos. Jeder muss wohl für sich entscheiden, wieviel an dieser Sache daran ist. Unbestritten tritt ab Januar 2024 die gesetzliche Grundlage in Kraft, einen Lastenausgleich aufgrund einer Sozialen Entschädigung zu legitimieren. Schaut man sich den Staatshaushalt, die hohen Ausgaben, die Schulden der öffentlichen Hand, die schrumpfende Wirtschaft und die damit rückläufigen Steuereinnahmen an, wäre der Zeitpunkt einer geplanten Enteignungsinitiative mehr als plausibel.

Sollte es dazu kommen, wäre Vermögen außerhalb der Grenzen Deutschlands und der EU zumindest weniger offensichtlich als im Landesinneren. Insofern wäre die Lagerlösung für Edelmetallvermögen unserer Handelspartner in der Schweiz eine Möglichkeit, solche Vermögenswerte, anders als offensichtliche Kontenguthaben ein wenig vom Schirm der Behörden zu nehmen.

Auf jeden Fall ist es sinnvoll, die Wahlprogramme der SPD für zukünftige Wahlen im Auge zu behalten, ob sich dort nicht auch das Thema Lastenausgleich einschleicht. Was auf jeden Fall eine sinnvolle Maßnahme ist, inflationäre Geldwerte in Edelmetalle zu tauschen und hier bieten unsere Händler in Liechtenstein als Spezialisten für Edelmetalle eine ideale richtige Lösung, nämlich statische und gemanagte Konzepte mit den Metallen Gold, Silber, Platin und Palladium zu Kilopreisen an. Große Stückelungen sind aufgrund der geringeren Herstellungskosten erheblich günstiger als kleinere Stückelungen. Man bekommt damit mehr Material für sein Geld.

Damit können die Chancen unterschiedlicher Edelmetalle miteinander vereint werden. Das Wichtigste ist aber, dass diese Edelmetalle in physischer Form vorliegen. Die Barren werden in einem Hochsicherheitstresor in einem Zollfreilager in der Schweiz, außerhalb der EU gelagert. Dadurch erhält der Edelmetallkäufer einen Vorteil aufgrund eingesparter Mehrwertsteuer bei Silber, Platin und Palladium. Darüber hinaus werden die Edelmetalle zu Preisen großer Barren angeboten, auch bei geringeren Kaufmengen. Sinnvoller geht es nicht.

Mit besten Grüßen aus Lüneburg

Ihr

Michael H. Rühmkorf

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