Frostschäden an Wasserleitungen verhindern

16.04.2021 – Zwischen 120 und 150 Millionen Euro Schaden richten durch Frost geplatzte Wasserleitungen in Deutschland alljährlich an, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft kürzlich berichtete. Das entspricht rund 5 Prozent der Leitungswasserschäden in der Wohngebäudeversicherung.

Ein Großteil der Frostschäden ließe sich mit einfachen Maßnahmen vermeiden – etwa mithilfe der folgenden fünf Tipps:

  • Außerhalb des Hauses bzw. seiner beheizten Räume verlaufende Wasserleitungen
    sollten in den Wintermonaten leer gehalten werden.
  • Auch in selten genutzten Räumen, etwa im Keller oder im Gästezimmer, sollte
    durchgehend für eine gewisse Grundwärme gesorgt werden, wenn dort wasserführende
    Leitungen verlaufen.
  • Auf den sogenannten Frostschutz der Heizkörperregelung allein sollte man sich nicht
    verlassen, da er nur den Heizkörper selbst und die Leitungen in seiner unmittelbaren
    Umgebung schützt.
  • Frei liegende Wasserleitungen sollten in Wärmedämmmaterial „eingepackt“ werden.
  • Durch undichte Außentüren und Fenster eindringende Zugluft kann zum Gefrieren der
    Leitungen beitragen, daher sollten derartige Undichtigkeiten behoben werden.

Kommentare sind geschlossen.